Allgemeine Geschäftsbedingungen für Elara

Stand 16.05.2023

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Registrierung für ein Nutzerkonto und aus einem geschlossenen Nutzungsvertrag zwischen der

ADLAS Digital Solution GmbH (nachfolgend als „ADLAS“ bezeichnet)

Leonard-Bernstein Straße 10,

Saturn Tower 12. Stock,

1220 Wien

 

und einem Nutzer (nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet).

Durch die ausdrückliche Annahme dieser AGB mittels Setzung eines Häckchens bei der Registrierung, erklärt der Nutzer, dass er diese gelesen und verstanden hat und diese Inhalte des Rahmen- und Nutzungsvertrages sind.

Diese AGB sind auf der Website und in der App verfügbar. Elara behält sich das jederzeitige Recht der Änderung dieser AGB vor. Im Falle einer Änderung wird dem Nutzer die Veränderung mitgeteilt und dieser zur Annahme der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages aufgefordert.

  1. Begriffsbestimmungen

Abrechnung: Ausgabe der zur Abrechnung der Leistungen von Elara notwendigen Informationen.

ADLAS Digital Solutions GmbH: Ist Vertragspartner des Nutzers und Betreiber des Nutzungssystems von IoT Monitoring Devices, samt deren Bereitstellung, sowie der notwendigen Software und des Apps.

App: Eine Software, die von Elara durch den Rahmenvertrag zum Monitoren von Räumlichkeiten (wie z.B. Weinkeller o.ä.) durch IoT Sensoren und zur Inanspruchnahme der Leistungen (Nutzungsvertrag) bereitgestellt wird, welche auf ein Mobiltelefon oder Tablett heruntergeladen werden kann. Diese enthält folgende Komponenten, die widerruflich dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden:

  • IoT Sensordaten
  • Nutzerdaten
  • Historie
  • Funktionsanleitung
  • Hilfe
  • Zahlung (Abo Modell)

Bezahlvorgang: Das Bezahlen ist die Tilgung der Schuld, die durch die Nutzung in Anspruch genommener Leistungen von Elara entstanden ist. Dieser kann mittels der angebotenen und ausgewählten Zahlungsmittel erfolgen.

Devices: Sammelbezeichnung für Sensoren und Gateways

Diebstahl: Während eines laufenden Nutzungsvertrages kommen der IoT Devices (Sensor und GateWay) oder Teile davon abhanden.

Elara: Ist die Dienstleistung, die ADLAS im Rahmen des Nutzungsvertrages an den Nutzer erbringt.

GateWay:

Know your Customer (KYC): Nachweis der erforderlichen persönlichen Daten zur vollständigen Registrierung durch den Nutzer.

Löschung des Nutzerkontos: Löschung der registrierten Daten des Nutzers und Beendigung des Rahmenvertrages.

Nutzer: Physische oder juristische Person, die in der App registriert ist und einen Nutzungsvertrag abschließen kann oder einen solchen abgeschlossen hat.

Nutzerkonto: Ist ein Datensatz in der Datenbank des operativen Systems von Elara, wodurch die persönlichen Daten des Nutzers gespeichert und verwaltet werden, soweit es für die Abwicklung und Abrechnung notwendig ist. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto haben. Die Nutzerdaten werden für die internen Unternehmenszwecke hinsichtlich Marketingaktivitäten, News, Updates o.ä. verwendet. Die Monitoring Daten werden für die App Weiterentwicklung ausgewertet und zur Verbesserung der Qualität verwendet.

Nutzungsbedingungen: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für die Inanspruchnahme der Leistungen von Elara.

Nutzungsentgelt/Preise: Festgesetztes Entgelt für die Inanspruchnahme der Leistungen von Elara.

Nutzungsvertrag: Vereinbarung zwischen ADLAS und dem Nutzer, über die Inanspruchnahme von Elara gegen Bezahlung des Nutzungsentgeltes. Ein Nutzungsvertrag beginnt mit dem Abschluss eines  Abonnements in  der Elara App ch Drücken des Bestätigungs-Buttons und durch Bezahlung der ersten Monatsfee und endet mit dem Kündigen des Abonnements durch Drücken des Bestätigungs-Buttons und dem Eintreffen der rückgesendeten Devices beim Elara Support Team bzw. der Belastung der Kosten wegen Nichtrücksendung. Der Bestand eines Nutzerkontos allein begründet einen Rahmenvertrag, jedoch keinen Nutzungsvertrag, sondern stellt das Anbot auf Abschluss eines solchen dar.

Nutzungsvertragsdauer: Der Nutzungsvertrag beginnt mit dem Abschluss des Abonnements mittels App und endet mit dem Kündigen des Abonnements sowie des Rückversands der IoT Devices in der gesetzten Rücksendefrist.

Offene Zahlungen: Leistungen oder Kostenersätze, die nicht über die registrierten Zahlungsmittel beglichen werden konnten.

Rahmenvertrag: Vereinbarung zwischen ADLAS und dem Nutzer, über die Inanspruchnahme der App oder der Website samt den Leistungen außerhalb des Nutzungsvertrages.

Rechnung: Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (soweit vorgeschrieben) oder Beleg über die erbrachten Leistungen von ADLAS in der Elara App.

Registrierung: Eingabe der erforderlichen Daten in ein Erfassungsformular, zur Errichtung eines Nutzerkontos.

Sensor:

Service-Center: Ansprechpartner bei Fragen zu Elara, die über Textnachrichten (und /oder Chat Bot) direkt aus der App oder unter elara-support@adlas.at erreichbar sind.

Subscription / Abonnement: Eingehen einer Vereinbarung durch den Nutzer zur Nutzung der angebotenen Leistungen in der Elara App.

Systemanforderungen für die Elara App:

Android-Nutzer benötigen mindestens Android 5.0 “Lollipop” auf ihrem Gerät, um die App optimal nutzen zu können. Dies beinhaltet eine große Auswahl an Android-Geräten und stellt sicher, dass die App für eine breite Nutzerbasis zugänglich ist.

Für iOS-Nutzer ist die Mindestanforderung iOS 13. Dies bedeutet, dass iPhone-Modelle ab iPhone 6/6s oder SE kompatibel sind. Wenn Sie also ein iPhone 6/6s, iPhone SE oder ein neueres Modell besitzen, können Sie die App problemlos nutzen.

Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Gerät regelmäßig aktualisieren, um die bestmögliche Leistung und ein nahtloses Benutzererlebnis zu gewährleisten. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Gerät die Mindestanforderungen erfüllt, bevor Sie die Elara App aus dem App Store herunterladen.

Voraussetzungen für Elara: Registrierung, Bestätigung der Produktnutzungsinformation sowie Hardware-Voraussetzungen, die unter dem Punkt „Systemanforderungen für die Elara App“ zu finden sind.

Website: Virtuelle Präsenz der ADLAS, die eine Verbindung zum World Wide Web herstellt und Informationen über die Leistungen von Elara darstellt.

Zusätzliche Preise: Festgesetzter Betrag für die Inanspruchnahme von Leistungen von Elara, die über die normale Inanspruchnahme der App hinausgehen oder für Kostenersatz bei entstandenem Mehraufwand für ADLAS.

  1. Registrierung und KYC

Zur Registrierung ist das Herunterladen der Elara-App über einen App-Store oder über die Website notwendig.

Durch die Registrierung des Nutzers in der Elara-App erteilt der Nutzer die Zustimmung zur Verwendung der bekanntgegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung. ADLAS wird die Daten nur im notwendigen Ausmaß gemäß DSGVO verwenden, speichern oder weitergeben, und nur zur Sicherung von Nachweisen (Rechnung, Schadensfall, …) aufbewahren.

Folgende Daten sind zum Abschluss eines Nutzungsvertrages notwendig:

  • Zur Feststellung der Voraussetzungen von Elara: Vorname, Zuname, Geburtsdatum (Alter)
  • Zur Zahlungsabwicklung: Kreditkartendaten, Bankdaten
  • Zum Versand von IoT Devices: Wohnort, Adresse
  • Zur Verfolgung von offenen Zahlungen: Wohnort, Adresse
  • Kommunikation und Zustellung einer Rechnung: E-Mail-Adresse

Durch die Registrierung entsteht ein Rahmenvertrag, in dem Elara ein jederzeit widerrufbares Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages an den Nutzer stellt und der Nutzer die Absicht bekundet, einen solchen unter Anerkennung der Nutzungsbedingungen und der AGBs abzuschließen.

Durch die Registrierung anerkennt der Nutzer die AGBs als Grundlagen und integrierenden Bestandteile des Rahmenvertrages und eines abzuschließenden Nutzungsvertrages.

Das Nutzerkonto, der entstandene Rahmenvertrag und der Nutzungsvertrag sind nicht übertragbar. Der Nutzer stellt sicher, dass die Zugangsdaten zur App nicht in die Hände Dritter gelangt und erklärt einen durch die unzulässige Überlassung oder die nicht sachgemäße Verwahrung der Zugangsdaten entstehenden Nutzungsvertrag als den seinen anzuerkennen und für die Entgelte und sonstige Preise aufzukommen. Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten verpflichtet sich der Nutzer ADLAS unverzüglich zu verständigen.

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Registrierung notwendigen Daten, sowie die Daten zur Benutzung von Zahlungsmittel aktuell zu halten und alle Kosten aus dem Zuwiderhandeln zu tragen, insbesondere Aufwendungen für die Eintreibung von Nutzungsentgelten und zusätzlichen Preisen, sowie Kosten eines Inkassobüros. ADLAS ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zur Übermittlung der aktuellen Daten auszusetzen oder gänzlich zu beenden.

Die Registrierung und KYC sind kostenlos.

Der Nutzer gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm bei der Registrierung Textnachrichten (SMS), E-Mails und automatische Benachrichtigungen zugesandt werden.

  1. Nutzung der App und der Website

Die Nutzung der Website ist kostenlos und dient der Information über Elara. Zur Registrierung ist die Nutzung der App notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Nutzung der anderen Funktionalitäten ist kostenpflichtig.

Die ausreichende Verfügbarkeit der Internetverbindung liegt nicht in der Verantwortung von Elara. Der Nutzer akzeptiert, dass eine mangelnde Verfügbarkeit zu Beeinträchtigungen der App führen kann. Daraus resultierende Kosten sind vom Nutzer zu tragen

Eine jederzeitige Verfügbarkeit der App oder der Website ist nicht Teil des Rahmenvertrages oder des Nutzungsvertrages.

ADLAS informiert den Nutzer in der App und auf der Website über die jeweils geltenden Nutzungsentgelte und sonstigen Preise.

Der Nutzer stellt sicher, dass er immer die aktuelle Version der App installiert hat und diese jedenfalls vor Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages auf dem aktuellen Stand ist.

  1. Abschluss des Nutzungsvertrages

Durch den Abschluss der in-App Zahlung des Abonnements und der Zusendung sowie Freischaltung der IoT Devices durch das operative System von Elara kommt der Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGBs zustande.

Durch den Abschluss des Nutzungsvertrages kommt es nur zur Übertragung eines Nutzungsrechtes an den zugesandten IoT Devices im Ausmaß der Nutzungsbedingungen, jedoch ausdrücklich nicht zur Übertragung oder Aufgabe von Eigentumsrechten. Dieses und alle anderen nicht von den Nutzungsbedingungen ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei ADLAS.

Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages.

Sollte die Software, den Abschluss mehrerer Nutzungsverträge zur selben Zeit zulassen, übernimmt der Nutzer die Haftung, wie wenn er selbst nutzen würde und trägt auch alle daraus entstehenden Entgelte und Kosten.

  1. Lieferung

Devices werden innerhalb Österreichs und in ausgewählte Länder geliefert, sofern ADLAS eine Lieferung in das jeweilige Land anbietet.

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Wochen ab Bestellung. ADLAS wird jedoch die Devices so schnell wie möglich nach Eingang der Bestellung versenden. Elara behält sich das Recht vor, den Versand aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu verzögern oder abzubrechen. Im Falle unvorhergesehener Umstände, die den Versand der Devices beeinträchtigen und zu einer längeren Wartezeit als 3 Wochen führen können, wird der Nutzer / Kunde umgehend informiert.

Der Kunde stimmt zu, dass ADLAS bis zu 14 Tage nach Bestellung die Devices versenden kann. Sobald die Devices das Lager verlassen haben, geht das Risiko auf den Kunden über.

  1. Elara

Der Nutzer erhält das entgeltliche Recht sich mit den ihm zugeordneten und freigeschalteten IoT Devices im Rahmen des Nutzungsgebietes solange zu nutzen, als das abgeschlossene Abonnement aufrecht ist. Der Nutzer kommt für die Kosten einer Rücksendung der Devices an die Rücksendeadresse nach einer Kündigung auf.

Die Nutzung erfolgt gegen Bezahlung der Nutzungsentgelte gemäß Anhang 1.

Elara sichert keine jederzeitige Funktionsfähigkeit der App, der Software oder der Devices zu. Aus einem Unterbleiben der Funktionsfähigkeit kann vom Nutzer oder einer anderen Person kein wie immer gearteter Schadenersatz geltend gemacht werden.

 

  1. Nutzungsbedingungen

Milesight Sensoren (EM500 CO2, EM300)

Die Sensoren dürfen nicht unsachgemäß gelagert, transportiert oder installiert werden. Sie sollten vor extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung, starken Vibrationen oder anderen schädlichen Umwelteinflüssen geschützt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sensoren regelmäßig zu reinigen und von Verschmutzungen, Staub oder anderen Ablagerungen zu befreien, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen.

Der Kunde darf keine Manipulationen an den Sensoren vornehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Bedienungsanleitungen gestattet. Jegliche nicht autorisierte Modifikationen führen zum Verlust von Garantieansprüchen.

 

Milesight Gateway (UG 63, UG 65)

Das Gateway darf nicht in der Nähe von elektromagnetischen Störquellen platziert werden, da dies die ordnungsgemäße Kommunikation beeinträchtigen kann.

Der Kunde ist verpflichtet, das Gateway vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation zu schützen, um die Integrität und Sicherheit der übertragenen Daten zu gewährleisten.

Der Kunde sollte das Gateway gemäß den Anweisungen des Herstellers regelmäßig aktualisieren, um von den neuesten Funktionen und Sicherheitsupdates zu profitieren.

  1. Pflichten und Anerkenntnisse des Nutzers

Der Nutzer bestätigt, über die Entgeltlichkeit von Elara und sonstiger Leistungen Bescheid zu wissen und anerkennt diese ausdrücklich. Von Elara gewährte Guthaben und kostenlose Nutzungszeiten sind nur in diesem Ausmaß unentgeltlich. Die in Verbindung mit einer solchen kostenlosen Nutzung darüber hinaus gehende Nutzung bleibt entgeltlich gemäß den jeweils geltenden Preisen.

Der Nutzer verpflichtet sich, die AGBs einzuhalten und die IoT Devices pfleglich und sorgsam zu benutzen, keine Teile zu entfernen oder Dritten zugänglich zu machen, für Schäden aus der ungerechtfertigten Überlassung aufzukommen. Weiters ist es nicht gestattet, IoT Devices zu beschädigen, zu bekleben oder anderweitig zu verändern, sei es technisch oder optisch.

  1. Beendigung des Nutzungsvertrages

Nach der Kündigung des Abonnements in der App und dem Eintreffen der rückgesendeten Devices wird der Nutzungsvertrag durch die Bestätigung des Elara Support Teams in vollem Umfang sofort beendet und eine Abrechnung erfolgt unmittelbar.

Wenn der Nutzer die Devices nach Beendigung des Nutzungsvertrags nicht an die in der App und/oder auf der Website kommunizierte Rücksendeadresse innerhalb der festgelegten Rücksendefrist sendet, können zusätzliche Kosten entstehen, die als Teil der Abrechnung des Nutzungsvertrags abgerechnet und belastet werden.

ADLAS ist berechtigt, den Nutzungsvertrag vorzeitig zu beenden und die entstandenen Nutzungsentgelte zu verrechnen, wenn der Nutzer gegen die AGBs verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unerlaubte Verwendung der Elara-App oder die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Für eine weitere Nutzung von Elara ist ein neuer Nutzungsvertrag abzuschließen.

Der Nutzer kann das Abo jederzeit kündigen, indem er die Kündigung in der App vornimmt. Zu beachten ist, dass bei einer vorzeitigen Kündigung des Abonnements gemäß den AGBs erhebliche Spesen auf dem Nutzer Konto belastet werden können. Nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ist eine Kündigung jederzeit zum Ende des nächsten Monats möglich.

  1. Abonnement/Zahlungsmittel

Nach Abschluss des Nutzungsvertrags wird das Nutzungsentgelt am Monatsanfang des jeweiligen Monats abgerechnet. Die Belastung erfolgt über das vom Nutzer / Kunden registrierte Zahlungsmittel.

Folgende Zahlungsmittel können registriert werden:

  • Kreditkarten folgender Firmen: Visa, Mastercard, Diners
  •  Bankeinzug von einem Konto einer österreichischen Bank
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Stripe

 

Weiters stehen zur Bezahlung zur Verfügung:

  • Gutscheincodes
  • Guthabenpakete

 

Nach eigenem Ermessen kann ADLAS besondere Bezahlformen (Gutschriften, Aktionsguthaben, etc.) einführen, die innerhalb der App in einem separaten Aktionskonto dargestellt und von diesem aus zum Bezahlen genutzt werden. Der Betrag des Guthabens am Aktionskonto kann vom Nutzer jederzeit in der App eingesehen werden. Eine Weitergabe dieser Aktionsguthaben an Dritte ist nicht zulässig. Eine Ablösung in Bargeld oder eine Nutzung außerhalb der Anwendungen von Elara ist nicht möglich. Bei Löschung des Nutzerkontos werden die Guthaben auf dem Aktionskonto gelöscht und verlieren ihre Gültigkeit.

Wenn das registrierte Zahlungsmittel nicht mehr gültig ist, weil es abgelaufen, gesperrt oder aus einem anderen Grund ungültig ist, ist der Nutzer dafür verantwortlich, ein aktualisiertes Zahlungsmittel zu registrieren und ADLAS darüber zu informieren. ADLAS behält sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag zu beenden oder den Zugang zum Service zu sperren, wenn das Nutzungsentgelt nicht fristgerecht gezahlt wird.

  1. Abrechnung und Rechnung

ADLAS stellt unmittelbar nach Abschluss des Abonnements und dem Eintreffen der Zahlung erstmalig eine Rechnung oder einen Beleg aus. Danach erfolgt die Abrechnung monatlich am Monatsanfang unmittelbar mit der Abbuchung des Abo-Betrags. Die Rechnung oder der Beleg wird dem Nutzer je nach ausgewählter Option bei der Registrierung per E-Mail oder elektronisch in der App zur Verfügung gestellt. Einwände gegen die verrechneten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Versendung oder Bereitstellung in der App zu erheben. Andernfalls gelten die verrechneten Beträge als durch den Nutzer anerkannt.

ADLAS wird die Preise und Kostenersätze wertsichern. Die Berechnung erfolgt auf Grund des VPI2020. Der Ausgangswert ist der Monatswert für Mai 2023. Die Anpassung erfolgt jedenfalls mit Februar jeden Jahres und kann zusätzlich mit Überschreiten einer Steigerung von 5% durchgeführt werden. Die Basis für weitere Anpassungen bildet der Monatswert der letzten Anpassung. Der Nutzer gibt seine ausdrückliche Zustimmung zur Wertanpassung.

  1. Dauer und Kündigung des Rahmenvertrages

Der Rahmenvertrag beginnt mit der vollständigen Registrierung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Nutzer kann den Rahmenvertrag jederzeit durch schriftlichen Auftrag mit dem Wunsch auf Löschung inaktiv setzen, wodurch der bestehende Rahmenvertrag und ein bestehender Nutzungsvertrag beendet werden.

Sollte es innerhalb von 14 Monaten ab Abschluss des Rahmenvertrages nicht zum Abschluss eines Nutzungsvertrages kommen, wird der Rahmenvertrag durch Zeitablauf beendet und die gespeicherten Daten gelöscht.

  1. Dauer und Kündigung des Nutzungsvertrages

Der Nutzungsvertrag beginnt mit dem Abschluss des Abonnements und der erfolgreichen In-App-Zahlung. Die Nutzungsdauer des Nutzungsvertrags endet mit dem Eintreffen der rückgesendeten IoT Devices durch das Elara Support Team. Die dazwischenliegende Zeit bildet die Abrechnungsgrundlage. Eine rückwirkende Beendigung des Nutzungsvertrags durch schriftliche Mitteilung ist nicht möglich. Wenn die Software die Beendigung des Nutzungsvertrags nicht erkennt, muss der Nutzer ADLAS über den Elara Support (per E-Mail) kontaktieren, damit dieser den Vertrag beenden kann. ADLAS wird die monatlichen Abonnements gemäß der gewählten Zahlungsmethode laufend abbuchen.

  1. Verfügbarkeit

Die Leistungen von ADLAS unterliegen der Verfügbarkeit der Hard- und Software, der Internetverbindung und des genutzten Endgerätes, sowie der IoT Devices. ADLAS bemüht sich den Kundenanfragen nachzukommen, garantiert jedoch keine Verfügbarkeit.

  1. Löschung des Kundendaten

Die Löschung der registrierten Daten erfolgt nach Beendigung des Rahmenvertrages innerhalb einer angemessenen Frist. Dabei werden lediglich diejenigen Daten aufbewahrt, die für die die Nachverfolgung offener Zahlungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  1. Diebstahl, Verlust

Wenn die IoT Devices als Ganzes oder Teile während des Bestehens eines Nutzungsvertrages aus welchem Grund immer abhandenkommen, ist das Elara Support Team umgehend zu verständigen. Bis zur Mitteilung ist die Nutzungsgebühr zu entrichten. Der Nutzungsvertrag bleibt bestehen.

Der Nutzer verpflichtet sich den Neuwert des IoT Devices samt den Kosten für die Bereitstellung und Ausstattung, wie diese bei Beginn des Nutzungsvertrages bestand, an ADLAS zu ersetzen. Die Belastung erfolgt über das bekanntgegebene Zahlungsmittel, kann jedoch auch außerhalb desselben verlangt werden.

Dem Nutzer werden die fehlenden Devices unmittelbar nach Bezahlung der Kosten der abhandengekommenen Devices an die gespeicherte Adresse zugestellt.

  1. Strafen, Kosten, Schadenersatz

Der Nutzer erteilt sein Einverständnis, dass ADLAS zur Verteidigung seiner Rechte berechtigt ist, die zur Identifizierung der Person des Nutzers notwendigen Daten an Behörden, Gerichte und Versicherungsunternehmen weiterzugeben, wenn dies wegen des Verdachts einer Gesetzesübertretung oder einer Verletzung der Rechte Dritter erfolgt.

Der Nutzer verpflichtet sich, Schadenersatzzahlungen, zu denen ADLAS auf Grund des Verhaltens des Nutzers verpflichtet wird, zu ersetzen.

  1. Nichterfüllung, Uneinbringlichkeit, Inkassounternehmen

Der Nutzer verpflichtet sich, entstehende Kosten der Einbringlichmachung, die aus Verspätung oder Nichtzahlung oder Rückbuchung des angegebenen Zahlungsmittels entstehen, zu ersetzen. Dies umfasst ausdrücklich die Kosten eines Inkassounternehmens, wenn der Nutzer zumindest einmal fruchtlos durch ADLAS schriftlich gemahnt wurde.

Die Uneinbringlichkeit von fälligen Zahlungen berechtigen ADLAS zur Beendigung laufender Nutzungsverträge, den Abschluss neuer Nutzungsverträge abzulehnen, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder den Rahmenvertrag gänzlich zu beenden.

Als Nichterfüllung gilt jedenfalls die Verletzung der Verpflichtungen des Nutzers aus diesem Vertrag, insbesondere die Verletzung der Punkte 7 und 8 dieses Vertrages.

  1. Haftungsausschluss

Eine Haftung von ADLAS wegen leicht fahrlässig verschuldeter Schäden wird ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. ADLAS haftet nicht für das gänzliche oder teilweise Unterbleiben seiner Leistungen auf Grund höherer Gewalt, insbesondere bei Explosionen, Bränden, Überschwemmungen, Streiks, Unruhen, Ausfall der Energieversorgung oder Telekommunikationseinrichtungen. ADLAS stellt lediglich eine Applikation zur Überwachung von Räumlichkeiten (wie z.B. Weinkellern) bereit und übernimmt keine Haftung für Ergebnisse oder Auswirkungen, die aus der Nutzung dieser Anwendung entstehen.

  1. Schutz von geistigem Eigentum und Rechten

Die Verwendung, Reproduktion, Kopie, Verteilung, Verwendung oder der Verkauf von Urheberrechten, Rechten an Marken und Wortbildmarken oder anderen Eigentumsrechten, die ADLAS zustehen oder von ADLAS auf Grund von Lizenzen Dritter benutzt werden, bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung von ADLAS. Dies beinhaltet insbesondere die Quellcodes der App, der Website oder der Software des Steuerungstools der IoT Devices.

  1. Gerichtsstand, Recht

Der Rahmenvertrag und der Nutzungsvertrag, sowie diese Nutzungsbedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Der Gerichtsstand unterliegt der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nach österreichischem Recht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anlage 1

Nutzungsentgelte

Währung

Betrag

Zahlungslaufzeit

Elara Essential:

·         ELARA APP

·         GateWay UG63

·         Sensor EM-300TH:

·         Luftfeuchtigkeit + Temperatur

 

EUR

9,99

Pro Monat

Elara Pro:

·         ELARA APP

·         GateWay UG63

·         Sensor EM-500CO2:

·         Luftfeuchtigkeit + Temperatur + CO2

 

EUR

14,99

Pro Monat

Die Preise beinhalten Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht.

Anlage 2

Zusätzliche Preise

Währung

Betrag

Entgelt für unfrei Rücksendung

EUR

8,00

Kosten der IoT Devices nach Kündigung des Abos und der nicht Zusendung der IoT Devices in der angegeben Rücksendefrist

EUR

250,00

Batterietausch

EUR

20,00

Vorort Support

EUR

Nach Aufwand

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